Der Kündigungsbutton wird Pflicht

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Jedes Unternehmen muss ab dem 01.07.2022 einen s.g. „Kündigungsbutton“ auf seiner Internetseite oder in seiner App implementieren, wenn es den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses online anbietet. Für welche Verträge diese Regelung gilt und was ihr beachten müsst, erklären wir euch im folgenden Artikel.

Ein Vertrag ist online schnell mit nur wenigen Klicks abgeschlossen, die Kündigung hingegen gestaltet sich häufig als ziemlich kompliziert. Um hier die Position der Kunden zu stärken, hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ umfangreiche Änderungen erlassen. Der Kündigungsbutton ist Teil dieser Reform. Er soll den Verbrauchern das Kündigen von Verträgen transparent und einfach ermöglichen. D.h. jeder Unternehmer, der seinen Kunden den Abschluss von Dauerschuldverhältnissen per App oder Webseite anbietet, muss nun diesen Button zur Verfügung stellen.

Für welche Verträge wird der Kündigungsbutton eingeführt?

Der Kündigungsbutton wird grundsätzlich für alle entgeltlichen Dauerschuldverhältnisse zur Pflicht, die über eine Webseite oder App abgeschlossen werden können. Ein Dauerschuldverhältnis ist jede Beziehung in der eine wiederkehrende Leistung geschuldet wird. Zum Bsp. Internetvertrag, Unterrichtsvertrag, Energievertrag, Streamingdienste, Zeitschriften Abos und Ähnliches. Der Kündigungsbutton wird verpflichtend, sowie der Vertragsabschluss zwischen Unternehmen und Verbraucher über eine Webseite angeboten wird. Es ist jedoch keine Voraussetzung, dass die Verbraucher den Vertrag auch tatsächlich online abgeschlossen haben.

Die neue Regelung gilt auch für Verträge, die vor dem 01.07.2022 geschlossen wurden. 

Gibt es Ausnahmen von der Kündigungsbutton-Pflicht?

Ausgenommen von der neuen Regelung sind Verträge, die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen, wie z.B. Miet- oder Arbeitsverträge. Die Ausnahme gilt auch bei Verträgen, die generell nicht online angeboten werden oder bei Ratenlieferungsverträgen, welche den Gesamtumfang der Leistung mit Vertragsschluss festschreiben.

Außerdem ist der Kündigungsbutton im B2B-Bereich, also bei Verträge zwischen Unternehmen, nicht erforderlich.

Wie soll der Kündigungsprozess aussehen?

Erwartet wird hier ein zweistufiges Kündigungsverfahren. D.h. Auf der Website oder in der App muss der Kündigungsbutton gut sichtbar eingebaut werden. Wenn dieser angeklickt wird, soll der Verbraucher auf eine Bestätigungsseite gelangen. Hier müssen vom Verbraucher folgende Angaben gemacht werden:

  • Art des Vertrages (Vertragsnummer, oder andere eindeutige Identifizierung des Vertrages)
  • Kündigungsgrund
  • Identität des Verbrauchers
  • Kündigungszeitpunkt
  • Kontaktfeld für den Versand der Kündigungsbestätigung

Anschließen muss nochmals eine eindeutig gekennzeichnete Schaltfläche zur Bestätigung der Kündigung angeklickt werden. Der Verbraucher muss nun die Möglichkeit erhalten, seine Kündigungserklärung zu speichern, zusätzlich zu einer Bestätigung, die auf elektronischem Wege in Textform (z.B. automatisch per E-Mail) erfolgen muss.

Wie muss der Kündigungsbutton gestaltet werden?

§312k BGB macht klare Vorgaben zur Gestaltung des Kündigungsbuttons. Der Button muss eine klar erkennbare Schaltfläche sein, mit der Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung. Die Betätigung dieser Schaltfläche muss zu einer Bestätigungsseite führen, auf der konkrete Angaben zum Vertrag abgefragt werden. Anschließend muss die Kündigung durch Betätigen einer eindeutig gekennzeichneten Bestätigungsschaltfläche abgeschlossen werden. Hier ist eine eindeutige Formulierung wie z.B. „jetzt kündigen“ oder eine ähnlich klare Formulierung gefordert.

Beide Schaltflächen, die zur Einleitung des Kündigungsvorgangs und die zur Bestätigung der Kündigung, müssen leicht zugänglich und ständig verfügbar sein. Beispielsweise darf eine Anmeldung auf der Webseite nicht nötig sein, um den Kündigungsbutton angezeigt zu bekommen.

Ab wann gilt die Kündigung?

Bei jedem Vertragsabschluss wird auch eine Kündigungsfrist festgelegt, diese ist zu berücksichtigen. Wenn im Vertrag kein Kündigungszeitpunkt angegeben ist, gilt die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Verbraucher kann davon ausgehen, dass nach Nutzung des Bestätigungsbuttons, die Kündigung beim Unternehmen unmittelbar eingeht, was vom Unternehmen sofort auf elektronischem Weg in Textform bestätigt werden muss. (automatische Eingangsbestätigung)

Welche Kündigungsformen müssen möglich sein?

Über den Kündigungsbutton muss dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben werden, sowohl ordentlich als auch außerordentlich zu kündigen.

Was droht bei Verstößen gegen die neue Regelung?

Wenn die seit 01.07.22 geltenden Vorgaben zu Kündigungsbutton und Bestätigungsseite nicht erfüllt werden, kann der Verbraucher seinen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.