Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was Sie 2025 für Ihre Webseite beachten müssen

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Im digitalen Zeitalter ist der Zugang zu Informationen und Dienstleistungen über das Internet für alle Menschen essenziell. Barrierefreiheit spielt hierbei eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Webseiten für alle Nutzer zugänglich sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird die Bedeutung der Barrierefreiheit für Webseiten nochmals unterstrichen. Dieses Gesetz, das am 22. Juli 2021 beschlossen wurde, zielt darauf ab, digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen und Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre Webseiten entsprechend anzupassen. Doch was bedeutet das genau für Sie als Webseitenbetreiber? In diesem Beitrag werfen wir einen genauen Blick auf das kommende Gesetz, seine Anforderungen und wie Sie Ihre Webseite rechtzeitig darauf vorbereiten können.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde entwickelt, um die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments in deutsches Recht umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es betrifft die Gestaltung, Herstellung und Bereitstellung einer Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zugänglich gemacht werden müssen.

Gemeint sind damit v.a. Computer, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Automaten, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Lesegeräte und Router. Sie müssen so hergestellt und verpackt sein, dass sie den Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Zu den betroffenen Dienstleistungen zählen Telefon- und Messenger-Dienste, Bankdienstleistungen, E-Books sowie elektronischer Geschäftsverkehr.

Zusätzlich verpflichtet das Gesetz Unternehmen und Organisationen, ihre Webseiten und digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind. Dies umfasst technische Anpassungen und gestalterische Änderungen, die sicherstellen, dass alle wesentlichen Funktionen einer Webseite barrierefrei genutzt werden können.

Überlegen Sie, welchen primären Zweck Ihre Website erfüllen soll. Dabei können die Ziele vielfältig sein:

Was sind die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Diese Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt, um die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern und Diskriminierung zu verhindern.

Zusätzlich zu dieser Richtlinie gibt es bereits das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die Anforderungen an die Barrierefreiheit für öffentliche Stellen festlegen. Mit dem neuen Gesetz werden diese Anforderungen nun auch auf private Unternehmen und digitale Dienstleistungen erweitert. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erweitert diese Anforderungen auf eine breitere Palette von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere im privaten Sektor. Dies schließt eine wichtige Lücke und stellt sicher, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit in allen Bereichen der digitalen Wirtschaft umgesetzt werden. Das Ziel ist eine umfassendere Integration von Barrierefreiheit in den Alltag und eine stärkere Förderung der Inklusion.

Für detaillierte Informationen und die genauen Leitlinien können Sie die offizielle Veröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einsehen.

Wen betrifft das Gesetz?

Das BFSG richtet sich an eine breite Palette von Anbietern digitaler Dienstleistungen und Produkte, insbesondere an:

E-Commerce-Webseiten:

Online-Shops müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzer zugänglich sind, z. B. durch alternative Texte für Bilder und barrierefreie Zahlungsprozesse.

Dienstleistungsanbieter:

Webseiten, die Dienstleistungen wie Banken, Versicherungen oder Reisebüros anbieten, müssen barrierefrei gestaltet sein, was auch die klare Strukturierung von Formularen und Kontaktmöglichkeiten einschließt.

Öffentliche Einrichtungen:

Webseiten von Behörden und öffentlichen Institutionen müssen vollständig barrierefrei sein, um den Zugang zu Informationen und Diensten für alle Bürger zu gewährleisten.

Private Unternehmen:

Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten oder Produkte verkaufen, sind verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten.

Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro. Diese sind nicht verpflichtet, die neuen Anforderungen umzusetzen. Sie sind jedoch dazu angehalten die Richtlinien zur Förderung der Inklusion dennoch umzusetzen. Auch bestimmte Bildungseinrichtungen und öffentlich-rechtliche Medien, die Angebote für einen eingeschränkten Personenkreis bereitstellen, fallen nicht unter die Regelungen des Gesetzes.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung und ein wichtiger Faktor der zur Inklusion beiträgt, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Nutzerfreundlichkeit und den Erfolg einer Webseite. Hier sind einige Gründe, warum Barrierefreiheit für Ihre Webseite wichtig ist:

Erweiterung der Zielgruppe:

Eine barrierefreie Webseite kann von einem breiteren Publikum genutzt werden, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Laut einer Studie der Aktion Mensch leben in Deutschland rund 10,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Eine barrierefreie Gestaltung erhöht somit Ihre potenzielle Reichweite.

Verbesserte Nutzererfahrung:

Barrierefreie Webseiten bieten eine bessere Nutzererfahrung für alle Besucher. Eine klare Struktur, intuitive Navigation und gut lesbare Inhalte machen es für alle Nutzer einfacher, sich auf Ihrer Webseite zurechtzufinden. Beispielsweise hilft eine gut strukturierte Webseite mit logischen Überschriften und einfachen Navigationselementen nicht nur Menschen mit Sehbehinderungen, sondern auch älteren Menschen oder Nutzern mit langsamen Internetverbindungen.

Rechtliche Konformität:

Die Einhaltung des BFSG schützt Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und verbessert Ihr Image als verantwortungsbewusster Akteur. Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren einen Reputationsschaden, Bußgelder von bis zu 100000€ und Rechtsstreitigkeiten.

SEO-Vorteile:

Suchmaschinen wie Google bevorzugen Webseiten, die benutzerfreundlich und gut strukturiert sind. Barrierefreie Webseiten sind oft besser optimiert und können dadurch in Suchergebnissen höher ranken. D.h. Eine Webseite mit Alternativtexten für Bilder und einer guten Seitenstruktur wird von Suchmaschinen besser verstanden und kann so mehr organischen Traffic generieren.

Anforderungen und Anpassungen für Webseiten

Um die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu erfüllen, müssen Webseiten verschiedene Anpassungen vornehmen. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte, die berücksichtigt werden sollten:

Textalternativen für Bilder:

Alle visuellen Inhalte sollten mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen werden, um sie für Nutzer von Screenreadern zugänglich zu machen. Diese Alternativtexte sollten treffend beschreiben, was auf dem Bild zu sehen ist. Beispielsweise sollte ein Bild einer Veranstaltung nicht einfach nur „Event“ als Beschreibung erhalten, sondern „Menschen, die an einer Konferenz teilnehmen“.

Unterstützung von Tastaturnavigation:

Webseiten sollten vollständig über die Tastatur navigierbar sein, um Nutzern, die keine Maus verwenden können, den Zugriff zu ermöglichen. Jede Funktion der Webseite muss per Tastatur erreichbar sein. D.h. interaktive Elemente wie Menüs, Formulare und Links sollten durch Tabulatoren erreichbar sein und eine sichtbare Fokussierung haben.

Farbschema und Kontrast:

Die Farbgestaltung sollte so gewählt sein, dass sie einen hohen Kontrast bietet und auch von Menschen mit Sehbehinderungen gut erkannt werden kann. Z.B. sollten sich Text klar vom Hintergrund abheben.

Einfache Sprache:

Inhalte sollten klar und verständlich formuliert sein, um sie auch für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zugänglich zu machen. Vermeiden sie unnötig komplexe Begriffe oder Fremdwörter, wenn es sich vermeiden lässt.

Barrierefreie Formulare:

Formulare sollten so gestaltet sein, dass sie leicht auszufüllen sind und unterstützende Hinweise bieten. Jedes Formularfeld sollte mit einem beschreibenden Label versehen sein und es sollten Fehlerhinweise gegeben werden, wenn ein Feld falsch ausgefüllt wurde.

Wie kann ich prüfen, ob meine Webseite barrierefrei ist?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu überprüfen:

Automatisierte Tools:

Nutzen Sie Online-Tools wie WAVE oder den Accessibility Checker von Google Lighthouse, um Ihre Webseite auf Barrierefreiheit zu testen.

Manuelle Tests:

Prüfen Sie, ob Ihre Webseite vollständig über die Tastatur navigierbar ist und ob alle Inhalte gut lesbar sind. Nutzen Sie Screenreader wie NVDA oder VoiceOver, um zu erleben, wie Ihre Webseite von blinden oder sehbehinderten Nutzern wahrgenommen wird.

Expertenanalyse:

Beauftragen Sie Experten für Barrierefreiheit, die eine umfassende Prüfung und Bewertung Ihrer Webseite durchführen können.

Wie können wir von Awesome Design helfen?

Wir sind darauf spezialisiert, Webseiten zu entwickeln und zu optimieren, die nicht nur ästhetisch ansprechend und funktional, sondern auch vollständig barrierefrei sind. Unser Team versteht die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und kann Ihnen dabei helfen, Ihre digitale Präsenz entsprechend anzupassen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

Analyse Ihrer aktuellen Webseite:
Wir führen eine umfassende Bewertung der Barrierefreiheit Ihrer bestehenden Webseite durch und identifizieren Bereiche, die verbessert werden müssen.

Beratung und Planung:
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen detaillierten Plan, um Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten, und beraten Sie zu den besten Praktiken.

Umsetzung der Anpassungen:
Unser erfahrenes Team setzt die notwendigen Änderungen um und stellt sicher, dass Ihre Webseite alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Mit unserem Know-how stellen wir sicher, dass Ihre Webseite nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch eine herausragende Nutzererfahrung für alle Besucher bietet.

Fazit:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das 2025 in Kraft tritt, stellt eine bedeutende Veränderung für Unternehmen und Webseitenbetreiber dar. Es bietet die Chance, die digitale Zugänglichkeit zu verbessern und durch Inklusion eine größere Zielgruppe zu erreichen. Wenn Sie sich fragen, wie Sie Ihre Webseite auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, sind wir von Awesome Design Ihr zuverlässiger Partner.

Kontaktieren Sie uns noch heute unverbindlich, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten.