Impressum anpassen nicht vergessen: Abschaltung der OS-Plattform & Regelungen zum DDG

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Ab dem 20. Juli 2025 treten wichtige rechtliche Änderungen in Kraft, die nahezu jede Unternehmenswebseite betreffen: Die EU stellt ihre Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) endgültig ein und das frühere Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Diese Veränderungen betreffen Ihr Impressum, Ihre AGB, E-Mail-Signaturen und weitere rechtliche Hinweise. Wer rechtzeitig handelt, schützt sich vor teuren Abmahnungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die OS-Plattform ist, warum sie abgeschaltet wird und welche Folgen das hat. Wir informieren Sie, welche konkreten Anpassungen Sie jetzt tätigen müssen, um sowohl rechtlich sicher als auch zukunftsfähig aufgestellt zu sein.

1. Was ist die OS-Plattform – und warum verschwindet sie?

Die OS-Plattform (kurz für „Online-Streitbeilegung“) wurde 2016 von der EU eingeführt, um grenzüberschreitende Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Händlern unkompliziert außergerichtlich und digital zu klären.

In der Praxis spielte die Plattform jedoch kaum eine Rolle: Nutzerzahlen und Erfolgsquote blieben niedrig, die technische Umsetzung war umständlich, und echte Schlichtungserfolge blieben selten.

Deshalb hat die Europäische Union beschlossen, das Projekt vollständig einzustellen. Die zugrunde liegende Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wird zum 20. Juli 2025 aufgehoben. Ab diesem Datum darf die Plattform weder erwähnt noch verlinkt werden – weder im Impressum, noch in AGB, E-Mail-Signaturen oder anderen rechtlichen Hinweisen.

2. Welche Änderungen müssen Sie jetzt vornehmen?

Noch bis zum 19. Juli 2025 sind alle Online-Händler und Dienstleister, die Verträge mit Verbrauchern schließen, verpflichtet, den Link (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) zur OS-Plattform gut sichtbar und anklickbar in ihrem Impressum zu platzieren. Das gilt auch für AGB, E-Mails oder Social-Media-Präsenzen.

Ab dem 20. Juli 2025 hingegen muss jeglicher Hinweis auf die Plattform entfernt werden.

Wichtig: Auch nach dem Aus der OS-Plattform bleibt für viele Unternehmen eine Informationspflicht zur Streitbeilegung bestehen. Grundlage dafür ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, die regelmäßig mit Verbrauchern Geschäfte machen, darüber zu informieren, ob sie an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und falls ja, an welcher. Diese Information gehört verpflichtend in das Impressum oder die AGB, unabhängig von der OS-Plattform.

3. TMG vs. DDG – Was ändert sich?

Seit Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft und hat das bisherige Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Inhaltlich sind beide fast identisch, aber für Webseitenbetreiber bedeutet das vor allem: Die bekannten Angaben gemäß § 5 TMG, die bisher im Impressum verwendet wurden, müssen angepasst werden.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung finden sich nun in § 5 DDG. Da er gesetzlich aber nicht vorgeschrieben ist, können Sie auch auf den Paragrafenverweis im Impressum verzichten.

Parallel dazu wurde auch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) im Zuge der Gesetzesanpassungen umbenannt. Es heißt nun Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Auch hier sollten Sie bestehende Hinweise in der Datenschutzerklärung prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

4. Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren?

Wenn Sie die neuen Anforderungen ignorieren, kann das rechtliche und finanzielle Folgen haben. Verlinken sie zur oder erwähnen Sie nach dem 20. Juli 2025 weiterhin die OS-Plattform oder beziehen Sie sich im Impressum auf das TMG statt auf das DDG, gilt das als wettbewerbsrechtlich unzulässig und Sie riskieren Abmahnungen und Kosten von einigen 1000 bis mehrere 10000€. Kritisch wird es v.a., wenn Sie bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben haben und dann erneut gegen die selbe Pflicht verstoßen. Hier drohen zusätzlich Vertragsstrafen.

5. Auf eine Blick: Das sollten Sie jetzt tun!

Maßnahme Frist Empfehlung
Link zur OS-Plattform beibehalten bis 19. Juli 2025 Pflichtangabe für B2C-Anbieter
Link vollständig entfernen ab 20. Juli 2025 Aus Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen, etc.
Impressum auf DDG umstellen ab sofort § 5 TMG durch § 5 DDG ersetzen
Datenschutzerklärung prüfen zeitnah wegen Umstellung von TTDSG auf TDDDG
Pflichtinfo zur Streitschlichtung (VSBG) dauerhaft angeben, ob Teilnahme an Verbraucherschlichtung erfolgt

Fazit:

Die Abschaltung der OS-Plattform ist mehr als nur eine Formalität. Wer seine Website und seine rechtlichen Texte nicht rechtzeitig anpasst, riskiert Abmahnungen und Vertrauensverluste. Gleiches gilt für die Anpassungen im Impressum durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Webseite alle aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt, unterstützen wir von Awesome Design Sie gerne von der Überprüfung Ihres Impressums bis zur professionellen Überarbeitung Ihrer Rechtstexte.